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In Regensburg atmet man auf: Das Landgericht hat mit der Präzision eines Schweizer Uhrwerks festgestellt, dass Gerechtigkeit ein Verfallsdatum besitzt wie ein mittelmäßiger Joghurt aus dem Kühlregal. Ein ehemaliges Mitglied der Domspatzen wollte Schmerzensgeld für Vorfälle im Vorschulalter, doch das Gericht konterte mit dem ultimativen Joker des Rechtsstaats: der Verjährung. Es ist die juristische Form der Alchemie, die schwere Vorwürfe in bloßen historischen Staub verwandelt, sobald die Sanduhr abgelaufen ist. Während die Domspatzen früher für ihre glockenhellen Knabenstimmen bekannt waren, glänzt die heutige Rechtsabteilung durch ein noch beeindruckenderes Schweigegelübde, das nun staatlich zertifiziert wurde. Warum sollte man auch für Verfehlungen haften, wenn man die Akten einfach so lange im Keller reifen lassen kann wie einen billigen Domina-Rotwein, bis sie geschmacklich neutral und juristisch ungenießbar sind. Die Entscheidung sendet ein klares Signal an alle Betroffenen: Wer sich beschweren will, sollte dies bitte unmittelbar zwischen dem Mittagsschlaf und dem Ausmalen von Mandalas tun, bevor die Paragraphenreiter den Schredder anwerfen. In Regensburg gilt nun das neue Credo, dass Verjährung die höchste Form der Absolution ist, ganz ohne Beichte, dafür mit Stempel. Wer braucht schon Wiedergutmachung, wenn er stattdessen ein juristisches Handbuch geschenkt bekommt, in dem unter Kapitel eins steht, dass man das Unrecht einfach nur lange genug aussitzen muss, bis es als antikes Kulturgut durchgeht. Am Ende bleibt nur die Erkenntnis, dass das Recht zwar blind ist, in Regensburg aber zusätzlich eine bemerkenswerte Taubheit entwickelt hat, sobald der Zeiger der Uhr die moralische Schonfrist überschreitet.
Panorama

Haltbarkeitsdatum nachgewiesen: Juristischer Schimmelpilz schützt Regensburger Traditionsverein vor Gerechtigkeit

In Regensburg atmet man auf: Das Landgericht hat mit der Präzision eines Schweizer Uhrwerks festgestellt, dass Gerechtigkeit ein Verfallsdatum besitzt wie ein mittelmäßiger Joghurt aus dem Kühlregal. Ein ehemaliges Mitglied der Domspatzen wollte Schmerzensgeld für Vorfälle im Vorschulalter, doch das Gericht konterte mit dem ultimativen Joker des Rechtsstaats: der Verjährung. Es ist die juristische Form der Alchemie, die schwere Vorwürfe in bloßen historischen Staub verwandelt, sobald die Sanduhr abgelaufen ist. Während die Domspatzen früher für ihre glockenhellen Knabenstimmen bekannt waren, glänzt die heutige Rechtsabteilung durch ein noch beeindruckenderes Schweigegelübde, das nun staatlich zertifiziert wurde. Warum sollte man auch für Verfehlungen haften, wenn man die Akten einfach so lange im Keller reifen lassen kann wie einen billigen Domina-Rotwein, bis sie geschmacklich neutral und juristisch ungenießbar sind. Die Entscheidung sendet ein klares Signal an alle Betroffenen: Wer sich beschweren will, sollte dies bitte unmittelbar zwischen dem Mittagsschlaf und dem Ausmalen von Mandalas tun, bevor die Paragraphenreiter den Schredder anwerfen. In Regensburg gilt nun das neue Credo, dass Verjährung die höchste Form der Absolution ist, ganz ohne Beichte, dafür mit Stempel. Wer braucht schon Wiedergutmachung, wenn er stattdessen ein juristisches Handbuch geschenkt bekommt, in dem unter Kapitel eins steht, dass man das Unrecht einfach nur lange genug aussitzen muss, bis es als antikes Kulturgut durchgeht. Am Ende bleibt nur die Erkenntnis, dass das Recht zwar blind ist, in Regensburg aber zusätzlich eine bemerkenswerte Taubheit entwickelt hat, sobald der Zeiger der Uhr die moralische Schonfrist überschreitet.

20.06.2026, 13:00 · Ausgabe Nr. 100

Original Nachricht

Ein ehemaliges Mitglied der Regensburger Domspatzen ist mit einer Klage gegen das Bistum Regensburg gescheitert. Der Mann hatte Schmerzensgeld gefordert, da er im Vorschulalter missbraucht worden sei. Doch die Taten gelten als verjährt.

Quelle: tagesschau.de