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Das Gebaeudemodernisierungsgesetz sorgt im Bundestag fuer eine Erregungsdichte, die unter normalen Umstaenden nur durch Freibier oder Diatenerhoehungen erreicht wird. Waehrend Experten und Verbaende Schaum vor dem Mund tragen, stellt sich die verfassungsrechtliche Kernfrage: Hat der deutsche Buerger ein Grundrecht darauf, sein Eigenheim energetisch auf dem Stand eines preussischen Kohlebunkers zu halten? Ein besonders klagefreudiger Verband sieht in der Pflicht zur Daemmung bereits den Vorboten einer oekofaschistischen Thermohaftanstalt und zieht nun vor das Bundesverfassungsgericht. Es geht schliesslich um die Freiheit, im Winter soviel Energie durch ungedaemmte Aussenwaende zu jagen, dass man vor der eigenen Haustuer theoretisch Ananas zuechten koennte. Die Kritiker argumentieren messerscharf, dass eine Waermepumpe im Keller faktisch einer Enteignung gleichkommt, da sie das heilige Rauschen des Oelbrenners durch ein effizientes Summen ersetzt, was die deutsche Seele in ihren Grundfesten erschuettert. Besonders pikant: Die Gegner der Modernisierung fordern nun eine Bestandsgarantie fuer asbesthaltige Gemuetlichkeit. Wer Fortschritt sät, wird in Deutschland traditionell den Sturm der Bedenktraeger ernten, die lieber in einer zugigen Ruine erfrieren, als zuzugeben, dass das 21. Jahrhundert technisch bereits begonnen hat. Sollte das Gesetz tatsaechlich kippen, waere das der finale Beweis dafuer, dass in Karlsruhe nicht nur Recht gesprochen wird, sondern dass die Thermodynamik in deutschen Gerichtssaelen ohnehin keine Jurisdiktion besitzt, solange sie gegen das heilige Eigentumsrecht auf energetische Selbstverstuemmelung verstosst.
Inland

Heizungsgesetz vor Gericht: Verbände klagen auf Recht auf archaische Kältetod-Vorsorge

Das Gebaeudemodernisierungsgesetz sorgt im Bundestag fuer eine Erregungsdichte, die unter normalen Umstaenden nur durch Freibier oder Diatenerhoehungen erreicht wird. Waehrend Experten und Verbaende Schaum vor dem Mund tragen, stellt sich die verfassungsrechtliche Kernfrage: Hat der deutsche Buerger ein Grundrecht darauf, sein Eigenheim energetisch auf dem Stand eines preussischen Kohlebunkers zu halten? Ein besonders klagefreudiger Verband sieht in der Pflicht zur Daemmung bereits den Vorboten einer oekofaschistischen Thermohaftanstalt und zieht nun vor das Bundesverfassungsgericht. Es geht schliesslich um die Freiheit, im Winter soviel Energie durch ungedaemmte Aussenwaende zu jagen, dass man vor der eigenen Haustuer theoretisch Ananas zuechten koennte. Die Kritiker argumentieren messerscharf, dass eine Waermepumpe im Keller faktisch einer Enteignung gleichkommt, da sie das heilige Rauschen des Oelbrenners durch ein effizientes Summen ersetzt, was die deutsche Seele in ihren Grundfesten erschuettert. Besonders pikant: Die Gegner der Modernisierung fordern nun eine Bestandsgarantie fuer asbesthaltige Gemuetlichkeit. Wer Fortschritt sät, wird in Deutschland traditionell den Sturm der Bedenktraeger ernten, die lieber in einer zugigen Ruine erfrieren, als zuzugeben, dass das 21. Jahrhundert technisch bereits begonnen hat. Sollte das Gesetz tatsaechlich kippen, waere das der finale Beweis dafuer, dass in Karlsruhe nicht nur Recht gesprochen wird, sondern dass die Thermodynamik in deutschen Gerichtssaelen ohnehin keine Jurisdiktion besitzt, solange sie gegen das heilige Eigentumsrecht auf energetische Selbstverstuemmelung verstosst.

23.06.2026, 07:01 · Ausgabe Nr. 134

Original Nachricht

Im Bundestag üben Experten und Verbände harte Kritik am neuen Gebäudemodernisierungsgesetz. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken will ein Verband nun gegen das Gesetz klagen. Von Jannik Pentz.

Quelle: tagesschau.de