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In einer Sternstunde der parlamentarischen Sterbebegleitung hat der Bundestag erneut bewiesen, dass der Schutz des deutschen Kadavers vor produktiver Weiterverwertung die höchste Form der Zivilisation darstellt. Während Tausende Patienten auf Wartelisten die Geduld verlieren und wahlweise das Zeitliche segnen, klammern sich die Abgeordneten an das sakrosankte Recht auf postmortale Vollständigkeit. Die Debatte glich einer moralphilosophischen Resterampe, auf der die Widerspruchslösung als perfider Staatsstreich gegen die körperliche Untätigkeit gebrandmarkt wurde. Es ist schließlich das gute Recht jedes Bundesbürgers, seine Leber nicht nur zu Lebzeiten systematisch zu ruinieren, sondern sie auch im Jenseits vor den gierigen Griffen der Chirurgen zu bewahren. Ein Abgeordneter betonte metaphorisch schwerfällig, der Mensch sei kein Ersatzteillager, was insbesondere für das Stammhirn vieler Parlamentarier eine beruhigende Nachricht ist, da hier ohnehin kaum mit funktionstüchtigen Komponenten zu rechnen wäre. Während man in anderen EU-Staaten bereits davon ausgeht, dass ein toter Körper noch einen letzten Dienst an der Gemeinschaft leisten könnte, setzt Deutschland auf die bewährte 'Lieber-verrotten-als-verhelfen'-Strategie. Man möchte den Wählern nicht zumuten, ein einziges Mal in ihrem Leben kein Kreuz machen zu müssen, um nicht direkt als Ersatzteilspender für die nächste Dialysestation zu enden. Am Ende bleibt die Erkenntnis: In Deutschland ist das Recht auf einen qualvollen Wartelistenplatz unantastbar, solange die Integrität des deutschen Wurmfutters gewahrt bleibt. Schließlich wäre es purer Kommunismus, wenn der Tod nicht das Ende der Solidarität, sondern deren einzige wirksame Form markieren würde.
Inland

Bundestag rettet Menschenwürde: Organe bleiben auch nach dem Tod ungenutztes Staatseigentum

In einer Sternstunde der parlamentarischen Sterbebegleitung hat der Bundestag erneut bewiesen, dass der Schutz des deutschen Kadavers vor produktiver Weiterverwertung die höchste Form der Zivilisation darstellt. Während Tausende Patienten auf Wartelisten die Geduld verlieren und wahlweise das Zeitliche segnen, klammern sich die Abgeordneten an das sakrosankte Recht auf postmortale Vollständigkeit. Die Debatte glich einer moralphilosophischen Resterampe, auf der die Widerspruchslösung als perfider Staatsstreich gegen die körperliche Untätigkeit gebrandmarkt wurde. Es ist schließlich das gute Recht jedes Bundesbürgers, seine Leber nicht nur zu Lebzeiten systematisch zu ruinieren, sondern sie auch im Jenseits vor den gierigen Griffen der Chirurgen zu bewahren. Ein Abgeordneter betonte metaphorisch schwerfällig, der Mensch sei kein Ersatzteillager, was insbesondere für das Stammhirn vieler Parlamentarier eine beruhigende Nachricht ist, da hier ohnehin kaum mit funktionstüchtigen Komponenten zu rechnen wäre. Während man in anderen EU-Staaten bereits davon ausgeht, dass ein toter Körper noch einen letzten Dienst an der Gemeinschaft leisten könnte, setzt Deutschland auf die bewährte 'Lieber-verrotten-als-verhelfen'-Strategie. Man möchte den Wählern nicht zumuten, ein einziges Mal in ihrem Leben kein Kreuz machen zu müssen, um nicht direkt als Ersatzteilspender für die nächste Dialysestation zu enden. Am Ende bleibt die Erkenntnis: In Deutschland ist das Recht auf einen qualvollen Wartelistenplatz unantastbar, solange die Integrität des deutschen Wurmfutters gewahrt bleibt. Schließlich wäre es purer Kommunismus, wenn der Tod nicht das Ende der Solidarität, sondern deren einzige wirksame Form markieren würde.

26.06.2026, 10:01 · Ausgabe Nr. 178

Original Nachricht

Tausende Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Doch davon gibt es zu wenige. Lässt sich das durch neue Regeln für die Organspende ändern? Der Bundestag hat darüber offen debattiert. Von Birthe Sönnichsen.

Quelle: tagesschau.de