
BGH-Urteil: Zeugen Jehovas dürfen endlich wieder an historischen Türen klingeln
In einem beispiellosen Akt juristischer Hartnäckigkeit hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Aktenberge über NS-Verfolgte vielleicht doch nicht auf ewig in staatlichen Kellern verrotten dürfen, nur weil der deutsche Fiskus ein manisches Bindungsverhältnis zu belastendem Papier pflegt. Während die Bundesrepublik Deutschland normalerweise alles daransetzt, die eigene Vergangenheit so gründlich zu archivieren, dass man vor lauter Aktenordnern die Geschichte nicht mehr sieht, zierte man sich hier wie ein Teenager beim ersten Aufräumversuch. Die Richter in Karlsruhe haben nun klargestellt, dass das Archivgut der verfolgten Kuske-Familie nicht als Dauerleihgabe für bürokratische Nostalgiker fungiert. Es ist die einzige Form von Hausbesuch, bei der die Zeugen Jehovas nicht mit einem Wachturm in der Hand weggeschickt werden, sondern mit einem Urteilsspruch, der den Staub von Jahrzehnten aufwirbelt. Der deutsche Staat, der sonst jede Parkbuße mit der Präzision eines Schweizer Uhrwerks eintreibt, versuchte hier die Taktik des juristischen Totstellens. Doch der BGH hat den Fuß in die Tür gestellt, bevor die Justiz sie endgültig zuschlagen konnte. Dass ausgerechnet eine Gemeinschaft, die für ihre unerschütterliche Geduld an fremden Sprechanlagen bekannt ist, einen jahrelangen Rechtsstreit gewinnt, entbehrt nicht einer gewissen poetischen Gerechtigkeit. Offenbar hat die Bundesregierung unterschätzt, dass man Leute, die bereit sind, für ein kurzes Gespräch über das Ende der Welt stundenlang im Regen zu stehen, nicht einfach durch drei Instanzen müde spielen kann. Am Ende bleibt die Erkenntnis: Wer jahrzehntelang an Türen scheitert, entwickelt eine beeindruckende Resilienz gegenüber der Ignoranz staatlicher Behörden, die nun ihrerseits einsehen müssen, dass man das Archivgut nicht wie ein ungeliebtes Erbe im Giftschrank der Geschichte verstecken kann.