
Listerien-Lotto in Kassel: Wenn die Berufsgenossenschaft den Aufschnitt zur Biowaffe adelt
Nach einer Schamfrist von sieben Jahren, in der das hessische Justizwesen vermutlich erst einmal die Haltbarkeitsdaten sämtlicher Beweisstücke im Selbstversuch verifizieren musste, beginnt nun vor dem Landgericht Kassel das juristische Schlachtfest gegen die Wilke-Führungsriege. Es ist die rührende Geschichte eines mittelständischen Familienbetriebs, der den Begriff Frischekosmetik völlig neu definierte und Wurstwaren produzierte, die in ihrer mikrobiologischen Vitalität eher an ein Forschungslabor in Tschernobyl als an ein Abendbrot erinnerten. Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung in elf Fällen liest sich dabei wie das Handbuch für effiziente Überbevölkerungskontrolle durch Fleischsalat. Während die Ex-Verantwortlichen vor Gericht vermutlich beteuern werden, dass die grünlich schimmernde Patina auf der Salami lediglich ein innovatives Vegan-Finish zur optischen Täuschung der Konkurrenz war, fragt sich der informierte Konsument, ob die hessische Lebensmittelüberwachung ihre Kontrollen üblicherweise per Telepathie oder durch das Studium von Kaffeesatz durchführte. Der Wilke-Skandal ist das kulinarische Äquivalent zum VW-Dieselskandal, nur dass man hier die Abgase direkt in den Dickdarm injiziert bekam und die Rückrufaktion leider erst nach der biologischen Endlagerung erfolgte. Man darf gespannt sein, ob die Verteidigung auf mildernde Umstände plädiert, weil die Listerien-Anreicherung im Aufschnitt ja technisch gesehen eine kostenlose Aufwertung durch lebende Kulturen darstellte. Am Ende bleibt die Erkenntnis: In Deutschland wird man für eine falsch sortierte Gelbe Tonne härter bestraft als für das Inverkehrbringen einer Mortadella, die vor dem Verzehr erst noch eigenständig den Raum verlassen wollte.