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In einem beispiellosen Akt bürokratischer Selbstverteidigung plant die schwarz-rote Koalition, das Informationsfreiheitsgesetz so weit zu kastrieren, dass es künftig eher einem Beichtgeheimnis für Aktenordner gleicht. Wer bisher glaubte, als steuerzahlendes Subjekt ein Anrecht auf Einblick in die unergründlichen Entscheidungsprozesse der Macht zu haben, wird nun sanft auf den Boden der administrativen Realität zurückgeholt. Anfragen müssen künftig penibel begründet werden – eine Regelung, die in etwa so sinnvoll ist, wie von einem Discobesucher eine schriftliche Erörterung über die ästhetische Relevanz von Eurodance zu verlangen, bevor er die Tanzfläche betreten darf. Das Ziel ist klar: Die gläserne Behörde soll wieder zum blickdichten Bunker werden, in dem sich Beamte ungestört der hohen Kunst der Aktenverschleierung widmen können. Es ist die konsequente Fortsetzung des Prinzips Augen zu und durch, bei dem der Bürger nur noch dann informiert wird, wenn es sich um die Speisekarte der Kantine oder den ökologischen Fußabdruck von Lochern handelt. Die Regierung schrumpft den Kreis der Berechtigten so radikal zusammen, dass am Ende vermutlich nur noch herrschaftsfeindliche Goldfische und pensionierte Ministerialdirigenten mit direktem Draht zum Herrgottschnitzer von der Auskunftspflicht profitieren. Wer Transparenz will, kann ja weiterhin durch die staubigen Fenster des Kanzleramts linsen, sofern er sich vorher einer dreiwöchigen Gesinnungsprüfung unterzieht. Diese Reform ist der endgültige Beweis dafür, dass Schwarz-Rot unter Informationsfreiheit vor allem die Freiheit der Information versteht, endlich ungestört von der Öffentlichkeit in der Schublade zu verschimmeln. Demokratische Teilhabe wird hier zum administrativen Hindernislauf umfunktioniert, bei dem das Zielband bereits vor dem Start verbrannt wurde.
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Datenschutz fürs Kanzleramt: Koalition schützt Behördengeheimnisse vor lästigem Pöbel-Interesse

In einem beispiellosen Akt bürokratischer Selbstverteidigung plant die schwarz-rote Koalition, das Informationsfreiheitsgesetz so weit zu kastrieren, dass es künftig eher einem Beichtgeheimnis für Aktenordner gleicht. Wer bisher glaubte, als steuerzahlendes Subjekt ein Anrecht auf Einblick in die unergründlichen Entscheidungsprozesse der Macht zu haben, wird nun sanft auf den Boden der administrativen Realität zurückgeholt. Anfragen müssen künftig penibel begründet werden – eine Regelung, die in etwa so sinnvoll ist, wie von einem Discobesucher eine schriftliche Erörterung über die ästhetische Relevanz von Eurodance zu verlangen, bevor er die Tanzfläche betreten darf. Das Ziel ist klar: Die gläserne Behörde soll wieder zum blickdichten Bunker werden, in dem sich Beamte ungestört der hohen Kunst der Aktenverschleierung widmen können. Es ist die konsequente Fortsetzung des Prinzips Augen zu und durch, bei dem der Bürger nur noch dann informiert wird, wenn es sich um die Speisekarte der Kantine oder den ökologischen Fußabdruck von Lochern handelt. Die Regierung schrumpft den Kreis der Berechtigten so radikal zusammen, dass am Ende vermutlich nur noch herrschaftsfeindliche Goldfische und pensionierte Ministerialdirigenten mit direktem Draht zum Herrgottschnitzer von der Auskunftspflicht profitieren. Wer Transparenz will, kann ja weiterhin durch die staubigen Fenster des Kanzleramts linsen, sofern er sich vorher einer dreiwöchigen Gesinnungsprüfung unterzieht. Diese Reform ist der endgültige Beweis dafür, dass Schwarz-Rot unter Informationsfreiheit vor allem die Freiheit der Information versteht, endlich ungestört von der Öffentlichkeit in der Schublade zu verschimmeln. Demokratische Teilhabe wird hier zum administrativen Hindernislauf umfunktioniert, bei dem das Zielband bereits vor dem Start verbrannt wurde.

06.07.2026, 16:01 · Ausgabe Nr. 327

Original Nachricht

Schwarz-Rot plant eine Verschärfung des Informationsfreiheitsgesetzes - der Kreis der Anfrageberechtigten soll kleiner werden und jede Anfrage braucht eine Begründung. Damit erntet die Koalition scharfe Kritik.

Quelle: tagesschau.de