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In einer Zeit, in der Energieanbieter ihre Preiskalkulationen üblicherweise mittels Wahrsagerei, ritueller Opferungen von Kleinanlegern oder schlichter Würfelspiele festlegen, hat das OLG Hamm nun ein Urteil gefällt, das in der Branche für Herzrhythmusstörungen sorgt. Der Anbieter ExtraEnergie, der seinen Namen offenbar so interpretierte, dass er für jede Kilowattstunde ein Extra an Dreistigkeit und Goldbarren verlangen darf, wurde von Verbraucherschützern erfolgreich in die juristische Mangel genommen. Zehntausende Kunden dürfen nun auf Schadensersatz hoffen, was in der Energiebranche etwa so beliebt ist wie ein Solarpanel im Kohlebergwerk. Bisher galt in den Vorstandsetagen von ExtraEnergie die philosophische Grundannahme, dass Verträge für Kunden bindend, für Unternehmen hingegen nur unverbindliche Empfehlungen mit Überraschungseffekt sind. Das Gericht korrigierte dieses originelle Rechtsverständnis nun dahingehend, dass willkürliche Preiserhöhungen während der laufenden Preisgarantie keine geniale Marketingstrategie, sondern schlicht illegal sind. Wer hätte gedacht, dass eine Garantie tatsächlich das garantieren muss, was draufsteht? Das ist so, als würde man bei einem All-you-can-eat-Buffet nach der ersten Gabel feststellen, dass für die zweite Gabel plötzlich eine Servicepauschale in Höhe eines Kleinwagens fällig wird. Während die betroffenen Kunden nun auf die Rückzahlung ihrer hart erarbeiteten Euros warten, bereitet ExtraEnergie vermutlich bereits das nächste Produkt vor: Ein dynamischer Tarif, bei dem der Preis pro Kilowattstunde direkt an den Blutdruck des Vorstandsvorsitzenden gekoppelt ist. Am Ende zeigt dieses Urteil vor allem eines: Gerechtigkeit ist in Deutschland zwar teurer als Grundversorgung, aber manchmal gewinnt sie eben doch gegen die monopolistische Hybris von Firmen, die ihre Buchhaltung offenbar bei Baron Münchhausen gelernt haben.
Wirtschaft

ExtraEnergie: Gericht bestätigt Recht auf preisliche Unversehrtheit für schockstarre Stromkunden

In einer Zeit, in der Energieanbieter ihre Preiskalkulationen üblicherweise mittels Wahrsagerei, ritueller Opferungen von Kleinanlegern oder schlichter Würfelspiele festlegen, hat das OLG Hamm nun ein Urteil gefällt, das in der Branche für Herzrhythmusstörungen sorgt. Der Anbieter ExtraEnergie, der seinen Namen offenbar so interpretierte, dass er für jede Kilowattstunde ein Extra an Dreistigkeit und Goldbarren verlangen darf, wurde von Verbraucherschützern erfolgreich in die juristische Mangel genommen. Zehntausende Kunden dürfen nun auf Schadensersatz hoffen, was in der Energiebranche etwa so beliebt ist wie ein Solarpanel im Kohlebergwerk. Bisher galt in den Vorstandsetagen von ExtraEnergie die philosophische Grundannahme, dass Verträge für Kunden bindend, für Unternehmen hingegen nur unverbindliche Empfehlungen mit Überraschungseffekt sind. Das Gericht korrigierte dieses originelle Rechtsverständnis nun dahingehend, dass willkürliche Preiserhöhungen während der laufenden Preisgarantie keine geniale Marketingstrategie, sondern schlicht illegal sind. Wer hätte gedacht, dass eine Garantie tatsächlich das garantieren muss, was draufsteht? Das ist so, als würde man bei einem All-you-can-eat-Buffet nach der ersten Gabel feststellen, dass für die zweite Gabel plötzlich eine Servicepauschale in Höhe eines Kleinwagens fällig wird. Während die betroffenen Kunden nun auf die Rückzahlung ihrer hart erarbeiteten Euros warten, bereitet ExtraEnergie vermutlich bereits das nächste Produkt vor: Ein dynamischer Tarif, bei dem der Preis pro Kilowattstunde direkt an den Blutdruck des Vorstandsvorsitzenden gekoppelt ist. Am Ende zeigt dieses Urteil vor allem eines: Gerechtigkeit ist in Deutschland zwar teurer als Grundversorgung, aber manchmal gewinnt sie eben doch gegen die monopolistische Hybris von Firmen, die ihre Buchhaltung offenbar bei Baron Münchhausen gelernt haben.

08.07.2026, 16:01 · Ausgabe Nr. 356

Original Nachricht

Zehntausende Verbraucher deutschlandweit könnten von einem Urteil des OLG Hamm profitieren. Verbraucherschützer haben gegen den Energieanbieter ExtraEnergie geklagt. Von Philip Raillon.

Quelle: tagesschau.de