
Deutsches Formfehler-Festival: Karlsruhe rettet das EU-Recht durch konsequentes Ignorieren der Realität
In einer Sternstunde des hiesigen Rechtspositivismus hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe eindrucksvoll bewiesen, dass man ein brennendes Haus am besten dadurch löscht, indem man den Antrag auf Löschwasserzufuhr wegen eines falsch gesetzten Kommas im Betreff schreddert. Ein Algerier wagte es doch tatsächlich, gegen seine Zurückweisung zu klagen, ohne dabei zu bedenken, dass die deutsche Justiz eine heilige Festung aus Paragraphenreiterei und Fristenwahrung ist, die gegen Logik oder gar EU-Recht vollständig immunisiert wurde. Man stelle sich vor, das Gericht hätte sich tatsächlich mit Inhalten befasst – eine schreckliche Vorstellung, die das gesamte Fundament der deutschen Bürokratie, das auf der konsequenten Verweigerung von Sachverhaltserörterungen fußt, ins Wanken gebracht hätte. In Karlsruhe herrscht noch Zucht und Ordnung: Hier wird nicht gefragt, ob eine Maßnahme rechtswidrig ist, sondern ob der Kläger seinen Namen in der vorgeschriebenen Schriftart Arial 11,5 auf das Formular tätowiert hat. Die Entscheidung ist ein Triumph des Verfahrensrechts über die plumpe Wirklichkeit und zeigt, dass das Grundgesetz im Zweifelsfall nur eine unverbindliche Empfehlung ist, solange die Klageschrift nicht auf mundgeklöppeltem Büttenpapier eingereicht wird. Am Ende bleibt die tröstliche Erkenntnis für alle Schutzsuchenden: Es ist völlig egal, ob ihr Recht habt, solange ihr nicht wisst, in welcher Farbe der Ordner im Archivschrank der Aktenreiter zu leuchten hat. Deutschland bleibt das einzige Land der Welt, in dem man einen unrechtmäßigen Rauswurf akzeptieren muss, weil man beim Anklopfen an die Gerichtstür den falschen Rhythmus gewählt hat.