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In Berlin herrscht endlich wieder Ordnungssinn, zumindest auf dem Papier, das geduldig genug ist, die chronische Handlungsunfähigkeit der Hauptstadt zu kaschieren. Weil die Polizei beim Einsammeln illegaler Schusswaffen ungefähr so erfolgreich ist wie der BER-Brandschutz bei einer Brandschutzübung, greift der Senat nun zum ultimativen Mittel der deutschen Bürokratie: der Aufwertung. Bisher galt der Besitz einer unregistrierten Glock oder einer liebevoll im Keller geölten Kalaschnikow lediglich als Vergehen – ein juristischer Kaviar-Fauxpas auf dem Niveau von falschem Parken oder dem heimlichen Konsum von Fleischsalat in einer veganen Kita. Mit der neuen Bundesratsinitiative soll der illegale Waffenbesitz zum echten Verbrechen befördert werden. Man möchte den Kriminellen offenbar das Gefühl geben, dass ihre harte Arbeit endlich staatlich anerkannt wird. Es ist der klassische Berliner Weg: Wenn man das Problem auf der Straße nicht in den Griff bekommt, ändert man einfach die Definition im Gesetzbuch, bis die Statistik vor Scham errötet. Die Botschaft an die Unterwelt ist klar: Wer künftig ohne Erlaubnis ballert, muss mit einem bösen Blick des Richters rechnen, der nun eine Mindeststrafe von einem Jahr verhängen darf – was in der Berliner Justiztradition meistens auf eine sehr entschiedene Ermahnung und einen Gutschein für einen Töpferkurs hinausläuft. Dieser juristische Geniestreich erinnert an den Versuch, eine Springflut dadurch zu stoppen, dass man das Wasser per Dekret für illegal erklärt, während man gleichzeitig vergisst, die Deiche zu bauen. Am Ende bleibt die Hoffnung, dass sich die Gangsterclans so sehr über die neue prestigeträchtige Einstufung als Schwerverbrecher freuen, dass sie vor lauter Stolz das Schießen glatt vergessen.
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Upgrade für Abzugsfinger: Berliner Senat befördert illegale Ballermänner endlich zum Verbrechen

In Berlin herrscht endlich wieder Ordnungssinn, zumindest auf dem Papier, das geduldig genug ist, die chronische Handlungsunfähigkeit der Hauptstadt zu kaschieren. Weil die Polizei beim Einsammeln illegaler Schusswaffen ungefähr so erfolgreich ist wie der BER-Brandschutz bei einer Brandschutzübung, greift der Senat nun zum ultimativen Mittel der deutschen Bürokratie: der Aufwertung. Bisher galt der Besitz einer unregistrierten Glock oder einer liebevoll im Keller geölten Kalaschnikow lediglich als Vergehen – ein juristischer Kaviar-Fauxpas auf dem Niveau von falschem Parken oder dem heimlichen Konsum von Fleischsalat in einer veganen Kita. Mit der neuen Bundesratsinitiative soll der illegale Waffenbesitz zum echten Verbrechen befördert werden. Man möchte den Kriminellen offenbar das Gefühl geben, dass ihre harte Arbeit endlich staatlich anerkannt wird. Es ist der klassische Berliner Weg: Wenn man das Problem auf der Straße nicht in den Griff bekommt, ändert man einfach die Definition im Gesetzbuch, bis die Statistik vor Scham errötet. Die Botschaft an die Unterwelt ist klar: Wer künftig ohne Erlaubnis ballert, muss mit einem bösen Blick des Richters rechnen, der nun eine Mindeststrafe von einem Jahr verhängen darf – was in der Berliner Justiztradition meistens auf eine sehr entschiedene Ermahnung und einen Gutschein für einen Töpferkurs hinausläuft. Dieser juristische Geniestreich erinnert an den Versuch, eine Springflut dadurch zu stoppen, dass man das Wasser per Dekret für illegal erklärt, während man gleichzeitig vergisst, die Deiche zu bauen. Am Ende bleibt die Hoffnung, dass sich die Gangsterclans so sehr über die neue prestigeträchtige Einstufung als Schwerverbrecher freuen, dass sie vor lauter Stolz das Schießen glatt vergessen.

17.06.2026, 13:00 · Ausgabe Nr. 55

Original Nachricht

Kriminelle greifen immer öfter zu illegalen Schusswaffen. Bislang ist der Besitz aber nur als Vergehen und nicht als Verbrechen eingestuft. Um das zu ändern, hat der Berliner Senat nun eine Bundesratsinitiative gestartet.

Quelle: tagesschau.de