
Gericht stoppt Aufnahme-Verbot: Merz darf Afghanen nicht einfach vergessen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung gefährdete Afghanen nicht einfach pauschal aussperren darf. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte die Tür bisher so fest verriegelt, dass nicht einmal mehr eine Postkarte aus Kabul durch den Briefschlitz passte. Die Richter in Karlsruhe sagen nun ganz deutlich, dass man Menschen nicht wie lästige Werbeprospekte behandeln darf. Nur weil man die Augen fest zudrückt, verschwinden die Probleme der Betroffenen nämlich leider nicht. Die Regierung unter Merz hatte gehofft, dass das Thema Afghanistan so schnell weggeht wie ein schlechtes WLAN-Signal im Funkloch. Doch das Gericht macht dem einen Strich durch die Rechnung und nennt das Vorgehen schlichte Willkür. Es reicht halt nicht, im Kanzleramt einfach den Hörer daneben zu legen, wenn bedrohte Familien anrufen. Die Richter fordern jetzt echte Prüfungen statt einer dauerhaften Warteschleife im Nichts. Finanzminister Lars Klingbeil rechnet sicherheitshalber schon mal aus, ob ein paar neue Stempelkissen noch im Budget sind. Am Ende zeigt das Urteil vor allem eines: Wer Gesetze macht, sollte sie vielleicht auch vorher mal kurz durchlesen. Sonst gibt es von den Richtern in Karlsruhe wieder eine rote Karte, die man nicht einfach als bayerisches Brauchtum abtun kann.