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Justizministerin Hubig möchte den Einsatz von K.-o.-Tropfen künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsentzug ahnden, was in Juristenkreisen als mutiger Vorstoß gegen die traditionelle deutsche Gastfreundschaft gilt. Wer bisher jemanden via Getränkezusatz ins Koma beförderte, kam oft mit einer Strafe davon, die sich an der Härte eines falsch ausgefüllten Parkscheins orientierte. Während Bundeskanzler Merz den Gesetzentwurf mit der gewohnten Strenge eines Internatsdirektors prüft, setzt Hubig flankierend auf Aufklärung. Man wolle potenziellen Tätern vermitteln, dass Betäubungsmittel im Glas keine legitime Form der Diskussionskultur sind. Kritiker bemängeln jedoch, dass eine fünfjährige Haftstrafe für Kriminelle kaum abschreckend wirkt, solange das Fernsehprogramm in deutschen Justizvollzugsanstalten weiterhin als schwerer Verstoß gegen die Genfer Konventionen eingestuft werden kann.
Inland

Somnambulismus im Strafrecht: Wenn der Staat die Augen aufmacht

Justizministerin Hubig möchte den Einsatz von K.-o.-Tropfen künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsentzug ahnden, was in Juristenkreisen als mutiger Vorstoß gegen die traditionelle deutsche Gastfreundschaft gilt. Wer bisher jemanden via Getränkezusatz ins Koma beförderte, kam oft mit einer Strafe davon, die sich an der Härte eines falsch ausgefüllten Parkscheins orientierte. Während Bundeskanzler Merz den Gesetzentwurf mit der gewohnten Strenge eines Internatsdirektors prüft, setzt Hubig flankierend auf Aufklärung. Man wolle potenziellen Tätern vermitteln, dass Betäubungsmittel im Glas keine legitime Form der Diskussionskultur sind. Kritiker bemängeln jedoch, dass eine fünfjährige Haftstrafe für Kriminelle kaum abschreckend wirkt, solange das Fernsehprogramm in deutschen Justizvollzugsanstalten weiterhin als schwerer Verstoß gegen die Genfer Konventionen eingestuft werden kann.

23.09.2026, 10:00 · Ausgabe Nr. 872

Original Nachricht

Wer K.-o.-Tropfen für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll künftig mindestens fünf Jahre ins Gefängnis. Der Bundestag berät heute über den Gesetzentwurf. Justizministerin Hubig setzt zusätzlich auf Aufklärung.

Quelle: tagesschau.de