
Bahn-Urteil: Monopolstellung bleibt so unantastbar wie eine Verspätungsansage
Das Oberverwaltungsgericht hat die Bemühungen der Bundesnetzagentur gestoppt, privaten Anbietern mehr Trassenrechte im Fernverkehr einzuräumen, und damit die natürliche Ordnung der deutschen Schiene zementiert. Die Richter urteilten, dass der Wettbewerb auf lukrativen Strecken die fragile Ökologie des Staatskonzerns stören könnte, dessen Geschäftsmodell seit Jahrzehnten erfolgreich auf der Simulation von Fortbewegung basiert. Ein Sprecher der Bahn begrüßte die Entscheidung und betonte, dass man den Fahrgästen die gewohnte Exklusivität des Leidens nicht durch billige, pünktliche Alternativen verwässern dürfe. Während Bundeskanzler Merz bereits über eine Privatisierung der Schienenersatzverkehr-Bushaltestellen nachdenkt, bleibt der Fernverkehr somit ein geschützter Raum für Menschen, die Entschleunigung nicht als Lifestyle-Trend, sondern als Fahrplan verstehen. Effizienz auf der Schiene gilt nun offiziell als verfassungswidriger Eingriff in das kulturelle Erbe der Verspätung.